Haftungsfonds
Unter einem Haftungsfonds versteht man jenes Vermögen des Schädigers, welches zur Befriedigung der Schadenersatzforderungen zur Verfügung steht. Prinzipiell ist im Zivilrecht davon auszugehen, dass bei einer Schadenersatzverpflichtung das gesamte Vermögen des Schädigers den Haftungsfonds repräsentiert. Ausgenommen sind nur jene Dinge bzw jene Geldbeträge, die nach der Exekutionsordnung der Haftung entzogen sind. Das Existenzminimum ist ein konkreter Betrag, der trotz Privatinsolvenz und Exekutionsverfahren durch Gläubiger unpfändbar ist.