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Neu Dokument-ID: 694424

Bernhard Albert - Albert Scherzer | Glossar

Strafbescheid

In der Regel endet ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren mit einem Strafbescheid bzw Straferkenntnis. Mittels dieses Strafbescheids werden die verhängte Verwaltungsstrafe und auch die eventuell ausgesprochene Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt. Gegen den Strafbescheid ist eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zulässig.