Neu
Dokument-ID: 949597
8.9 Maßnahmendurchsetzung bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz
Grundsätzliches
Inländische Behörden haben bei der Entscheidung über die Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung wegen ihrer Beziehung zu mehr als einem Staat einen vergleichsweise höheren Aufwand erfordern kann. Diese Tatsache allein rechtfertigt die Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens jedoch nicht.