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Dokument-ID: 695207
3.6 Anschaffung von Anlagen oder Maschinen
In diesem Abschnitt soll ein Bezug auf Genehmigungsverfahren bzw den Betrieb von Anlagen hergestellt werden.
Wenn Anlagen, Maschinen etc beschafft werden, ist vielfach der Einkauf mit der Abwicklung der Anschaffung betraut und auch mit den vertragsrechtlichen Anforderungen.