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Dokument-ID: 404634
6.10 Rechtsgrundlagen des Korruptionsstrafrechts
Internationale Übereinkommen
Österreich ist 1999 dem OECD-Bestechungsübereinkommen beigetreten und hat 2006 die UNO-Antikorruptionskonvention (Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, BGBl III 2006/47) ratifiziert, welche die Kriminalisierung und Strafverfolgung in das Zentrum der Korruptionsbekämpfung stellt.