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Dokument-ID: 695119
10.3.2 Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration)
Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration sind nicht im Gesetz vorgesehen, sondern werden in den anwendbaren Kollektivverträgen geregelt. Für Dienstverhältnisse, die keinem Kollektivvertrag unterliegen, werden im Regelfall Sonderzahlungen im Rahmen des Arbeitsvertrages vereinbart.