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Neu Dokument-ID: 753889

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.7.2 Melde- und Bereithaltungspflichtverletzung

Wer als Arbeitgeber oder Überlasser

  • die Meldung oder die Meldung über nachträgliche Änderungen bei den Angaben (Änderungsmeldung) nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erstattet oder
  • in der Meldung oder Änderungsmeldung vorsätzlich unrichtige Angaben erstattet oder
  • die erforderlichen Unterlagen nicht bereithält oder dem Amt für Betrugsbekämpfung oder der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse vor Ort nicht unmittelbar in elektronischer Form zugänglich macht,

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