1.3.4 Organisationsverschulden
In der unternehmerischen Praxis gewinnen Strafverfahren, die unter dem Vorwurf eines Organisationsverschuldens eingeleitet und durchgeführt werden, immer mehr an Bedeutung. Der Begriff des Organisationsverschuldens ist gesetzlich nicht definiert. Vereinfacht ausgedrückt spricht man dann vom Organisationsverschulden, wenn sich das Organ aufgrund seiner exponierten Verantwortung im Unternehmen und der sich daraus ergebenden organisatorischen Verantwortung einen Fehler in seinem Organisationsbereich „zurechnen“ lassen muss.