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Dokument-ID: 694409
Rechtsunterworfene
Rechtsunterworfen ist jene natürliche oder juristische Person, die bestimmte staatliche Vorschriften einhalten muss, die also die staatlichen Vorschriften befolgen muss. Werden von dieser Person die Vorschriften nicht eingehalten, dann folgen in der Regel Sanktionen. Dieser Begriff wird synonym auch für Normunterworfene verwendet.