7.11 Rechtsfolgen unzulässiger Überwachungsmaßnahmen
Zivilrecht
Eine unzulässige Kontrollmaßnahme kann unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen. Zivilrechtlich kommen vor allem Ansprüche auf Unterlassung der Überwachung und Beseitigung (etwa der Kameras im Falle einer Videoüberwachung) in Betracht. Überdies wären Schadenersatzansprüche gem § 1328a Abs 1 ABGB denkbar. Demnach ist bei rechtswidrigem und schuldhaftem Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen oder Offenbarungen bzw Verwertung von Umständen aus der Privatsphäre eines Menschen der dadurch entstandene Schaden zu ersetzen (das setzt den Nachweis eines konkret entstandenen Schadens in bestimmter Höhe voraus).