© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 695901

Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5.5 Strafbare Handlung nach § 159 Abs 2 StGB

Übersicht: Tatbestand grob fahrlässige Schädigung eines Gläubigers nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit durch kridaträchtiges Handeln

Nach § 159 Abs 2 StGB macht sich strafbar, wer

  • nach Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit
  • grob fahrlässig
  • durch kridaträchtiges Handeln
  • die Befriedigung zumindest eines Gläubigers vereitelt oder schmälert.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftung und Risikomanagement im Unternehmen in unserem Shop! Zum Shop