ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Abkürzung: AschG. In diesem Gesetz sind die zentralen Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb verankert. Zu diesem Gesetz gibt es zahlreiche Verordnungen, die die näheren Bestimmungen noch konkretisieren. Das AschG ist ein aushangpflichtiges Gesetz. Es muss daher im Betrieb für jeden Mitarbeiter zugänglich aufgelegt werden. In Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes der Bediensteten der Länder obliegt die Gesetzgebung und Vollziehung den Ländern nur, soweit die Bediensteten nicht in Betrieben tätig sind. Soweit sie in Betrieben tätig sind, wird der Arbeitnehmerschutz dem Bund schlechthin zugewiesen.