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Dokument-ID: 753879
8.6.4 Krankenversicherungsträger
In Bezug auf Arbeitnehmer, die nach dem ASVG versichert sind oder ihren gewöhnlichen Arbeitsort in Österreich haben, ist ab 2020 der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge zur Kontrolle der Einhaltung der Entgeltbestimmungen berechtigt.