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Dokument-ID: 694863
3.1.2 Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet der Gesellschaft gegenüber dafür, dass er bei der Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes (§ 25 Abs 1 GmbHG) anwendet.