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Redaktion FORUM Media - Albert Scherzer | Glossar

Kurzarbeit

Als Kurzarbeit wird die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten bezeichnet. Sie hat den Zweck, die Arbeitskosten vorübergehend zu verringern und die Mitarbeiter zu halten. Die davon betroffenen Arbeitnehmer erhalten eine Unterstützungsleistung des Arbeitgebers, der wiederum eine Beihilfe vom AMS bezieht. Mit diesen Beihilfen wird die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung verfolgt, Arbeitslosigkeit infolge vorübergehender wirtschaftlicher Schwierigkeiten zu vermeiden und damit die weitgehende Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes zu ermöglichen. Kurzarbeit ist für alle arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter möglich, und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit bzw allfälligen Bewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie unabhängig vom Ausmaß der Beschäftigung (Vollzeit, Teilzeit etc).