© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 392520

Bernhard Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.24 Umsturz eines fahrbaren Gerüstes

Sachverhalt

Beispiel Sachverhalt: Oberster Gerichthof vom 3.9.2010, Geschäftszahl: 9 ObA 50/10h

Ein Elektroinstallationsunternehmen war damit beauftragt, in der Innenstadt von Klagenfurt Dekorationsarbeiten durchzuführen. Für diese Tätigkeit wurden ein Partieführer, ein Facharbeiter und ein Hilfsarbeiter abgestellt. Die konkreten Tätigkeiten wurden von einem circa 5 m hohen Rollgerüst aus durchgeführt. Beim Verschieben des Gerüstes gerieten die Räder in eine circa 8 cm tiefe Regenrinne. Aus diesem Grund stürzte das Gerüst um und der Helfer, der zum Zeitpunkt des Verschiebens das Gerüst nicht verlassen hat, stürzte ab und verletzte sich schwer.

Die beteiligten Sozialversicherungsträger machten daraufhin ihre Aufwendungen als Regressforderung gegen den Dienstgeber des Helfers, gegen den Partieführer und gegen den Facharbeiter geltend. Der Oberste Gerichtshof stellte letztendlich fest, dass sowohl die Haftung des Partieführers als auch die Haftung des Facharbeiters gegeben sei.

Konsequenz:

Diese beiden Personen wurden daher zum Ersatz der Leistungen verurteilt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftung und Risikomanagement im Unternehmen in unserem Shop! Zum Shop