© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 694312

Bernhard Albert | Glossar

Erfolg

Unter einem Erfolg verstehen die Juristen den Eintritt von Folgen. Ein „Erfolgsdelikt“ ist nur dann verwirklicht, wenn die im Gesetz festgelegten Folgen auch eingetreten sind. Eine Körperverletzung ist ein Erfolgsdelikt. Die Körperverletzung ist nur dann verwirklicht, wenn die Verletzung beim Opfer auch tatsächlich eingetreten ist. Diese Verletzung ist dann der Erfolg.