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Dokument-ID: 694280
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
Abkürzung: ABGB. Das ABGB stellt die zentrale Sammlung der zivilrechtlichen Vorschriften dar. Im ABGB sind die Personenrechte, die Sachenrechte, die dinglichen Rechte (wie etwa Pachtvertrag und Erbrechte etc) und Schuldrechte (Schadenersatz) geregelt. Das ABGB besteht seit 1811 und erfordert trotz zahlreicher Novellierungen häufig eine gegenwartstaugliche Auslegung durch die Gerichte.