8.3.1 Haftung bei Reinigungstätigkeiten
Der wohl häufigste Fall des Outsourcings wird die Fremdvergabe der Reinigung darstellen.
Gerade in diesem Fall wird das Fremdunternehmen aber sehr tief in die eigene Organisationsstruktur miteinbezogen. Reinigung bedeutet nicht nur das Saubermachen von Gangflächen, sondern unter Umständen auch das Reinigen von Maschinen, von denen mitunter eine nicht unbeträchtliche Gefährdung ausgehen kann. Es ist daher in diesen Fällen unbedingt festzulegen, wann und unter welchen Umständen eine Reinigung nur durchgeführt werden darf und kann.