11.44 Umstürzender Baukran
Sachverhalt
Beispiel:
Verwaltungsgerichtshof vom 15.10.2013, Geschäftszahl: 2010/02/0161
Auf einer Baustelle wurde von einer Baufirma ein Kran verwendet. Für den Unfalltag wurde über den ORF eine Gewitterfront mit Hagelschlag, Wolkenbruch und Sturmböen angekündigt. Weiters wurde auch vor Starkwinden gewarnt.
Dessen ungeachtet wurde der Betrieb auf der Baustelle nicht eingestellt, obwohl für den verwendeten Kran laut Herstellerangaben eine maximale Windgeschwindigkeit von 72 km/h als zulässig genannt war. Im Zuge der aufziehenden Gewitter kam es im Bereich der Baustelle zu Spitzenböen von annähernd 100 km/h. Diese hohe Windgeschwindigkeit führte dazu, dass der Kran umstürzte und der Kranführer tödlich verletzt wurde.
Aufgrund dieser Umstände wurde der verantwortlich Beauftragte nach den Vorschriften des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes verwaltungsrechtlich bestraft.