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Dokument-ID: 694448
Verwaltungsrecht
Von Verwaltungsrecht oder auch Verwaltungsgesetzen spricht man dann, wenn es sich bei den Vorschriften des öffentlichen Rechts um Bestimmungen handelt, die durch Verwaltungsbehörden vollzogen werden. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) ist ein Verwaltungsgesetz, weil es ein Teil des öffentlichen Rechtes ist, dessen Einhaltung von Behörden (Arbeitsinspektorat und Bezirksverwaltungsbehörde) überprüft und sanktioniert wird.