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Dokument-ID: 753876
8.6.3 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse
Unterliegt das Arbeitsverhältnis dem BUAG, kommen die dem Kompetenzzentrum LSDB bzw den Abgabenbehörden eingeräumten Befugnisse der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zu. Insbesondere ist die BUAK ebenfalls berechtigt, die Vorlage von Unterlagen zu verlangen und Einsicht in die Datenbank des Kompetenzzentrums LSDB zu nehmen. Siehe zu den Besonderheiten im Anwendungsbereich des BUAG im Kapitel „Besonderheiten nach dem BUAG“.