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Dokument-ID: 694650
5.4 Umwelthaftung
Verursacherprinzip
Die Umwelthaftung stellt eine Besonderheit dar, da sie im Gegensatz zu den anderen Haftungsformen nicht vom Verschuldensprinzip, sondern vom Verursacherprinzip ausgeht. Dies hat seinen Grund darin, dass Umweltschäden möglichst rasch beseitigt werden und die Klärung der Schuldfrage dies behindern könnte, da diese im Normalfall die lange Dauer der Haftungsverfahren verursacht.