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Dokument-ID: 381658
6.2.1 Verwaltungsstrafen
Geldstrafen
Strafrahmen
Die Verwaltungsstrafen erscheinen auf den ersten Blick nicht sehr hoch zu sein, niedrig ist meist aber nur die untere Grenze des Strafrahmens. Je schwerwiegender die Umweltfolgen und je länger die Liste der Vorstrafen, desto höher wird der Strafrahmen ausgeschöpft. Meist sehen die Verwaltungsgesetze je nach Schwere des Delikts dreistufige Strafrahmen vor: