© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1139008

Johann Schöffthaler | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.3 Arbeitsbereitschaft – ständige Anhebung der Arbeitszeit

Kollektivverträge im Vergleich zum KA-AZG

Zur Verlängerung der Normalarbeitszeit wegen Arbeitsbereitschaft gem § 5 Arbeitszeitgesetz gilt:

  • Der Kollektivvertrag oder,
  • falls der Kollektivvertrag die Betriebsvereinbarung dazu ermächtigt, die Betriebsvereinbarung oder,
  • falls kein gültiger Kollektivvertrag existiert, die Betriebsvereinbarung oder,
  • falls kein Kollektivvertrag existiert und kein Betriebsrat besteht, ein Bescheid des Arbeitsinspektorats kann die wöchentliche Normalarbeitszeit bis auf 60 Stunden und/oder die tägliche Normalarbeitszeit bis auf 12 Stunden verlängern.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftung und Risikomanagement im Unternehmen in unserem Shop! Zum Shop