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Dokument-ID: 694681
2 Unterweisung von Beschäftigten
Die Unterweisung (und Information) von Beschäftigten hinsichtlich Maßnahmen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz stellt eine der elementaren Pflichten im Arbeitnehmerschutz dar. Die grundlegenden Anforderungen sind auf Gesetzesebene (§ 12, § 14 ASchG) geregelt. Detailregelungen sind im Einzelfall in Verordnungen zum Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) geregelt.