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Dokument-ID: 788068
11.7.4 Datenverarbeitung, Einsichtsrechte
Die BUAK hat zum Zweck des Erfassens und der erleichterten Kontrolle von Baustellen eine Baustellendatenbank eingerichtet. In dieser Datenbank werden unter anderem folgende, freiwillig von Auftraggebern iSd BVergG zu Baustellen gemeldete Daten verarbeitet: