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Neu Dokument-ID: 694353

Bernhard Albert - Albert Scherzer | Glossar

Kausalität

Unter der Kausalität ist der Ursachenzusammenhang zu verstehen. Kausalität ist dann gegeben, wenn ein bestimmter Erfolg ohne eine bestimmte Ursache nicht eintreten kann. Der Kausalitätsbegriff in der Rechtsordnung kann von verschiedener Ausprägung sein. Im Strafrecht wird die Kausalität nach der „conditio sine qua non Formel“ ermittelt. Dieser Formel folgend ist jede Ursache für einen bestimmten Erfolg kausal, wenn diese Ursache nicht weggedacht werden kann, ohne dass gleichzeitig auch der Erfolg entfiele. Unter diesem Blickwinkel sieht man einen sehr weiten Kausalitätsbegriff. Klatscht jemand in die Hände und eine andere Person erschreckt sich darüber so sehr, dass das schwache Herz versagt, dann ist das Klatschen nach der zitierten Formel kausal für den Tod.