10.1.4 Kündigung im Krankenstand
Kündigung im Krankenstand grundsätzlich möglich
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung können Arbeitnehmer auch während eines Krankenstandes oder Kuraufenthaltes gekündigt werden. Mehr noch: Langandauerende Krankenstände können als personenbezogener Kündigungsgrund herangezogen werden. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist. Allerdings hat der/die Arbeitnehmer/in weiter Anspruch auf Krankenentgelt gegen den Arbeitgeber, wenn der Krankenstand zum Endtermin der Kündigung noch nicht beendet ist. Dieser Anspruch besteht maximal während des im Gesetz festgelegten Zeitraumes der Entgeltfortzahlung während des Krankenstandes weiter. Eine Kündigung im Krankenstand kann also dazu führen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer noch weiterhin Entgelt zahlen muss, obwohl das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist.