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Dokument-ID: 695452
1.4 Frühaufklärung
Zwecks möglichst frühzeitiger Ermittlung und Entdeckung sollte eine Frühaufklärung auf Ebene der Kostenstelle (des risk owners), der Kostenart und je Prozess erfolgen, wobei folgende Schritte wesentlich sind (siehe Abb):