11.47 Fragliche vorsätzliche Körperverletzung durch Vorarbeiter
Sachverhalt
Beispiel:
OGH vom 29.1.2014, Geschäftszahl: 9 ObA 4/14z
Ein Mitarbeiter einer GmbH war auf einer Baustelle in mehreren Metern Höhe beschäftigt. Eine Absicherung des Arbeitsplatzes mit einem vorgeschriebenen Sicherheitsnetz fand nicht statt. Dessen ungeachtet wurde die Durchführung der Tätigkeit vom zuständigen Vorarbeiter angeordnet. Der später verletzte Mitarbeiter verwendete anstatt des Sicherheitsnetzes vorerst ein Sicherheitsseil. Da ihn dieses Seil aber in seiner Bewegungsfreiheit wesentlich einschränkte, hat der Vorarbeiter angeordnet, das Seil auszuhängen. In weiterer Folge stürzte der Mitarbeiter ab und verletzte sich schwer.
Der Mitarbeiter machte aufgrund dieses Unfalles Schadensersatzansprüche gegen die GmbH als seinen Arbeitgeber geltend.
Konsequenz:
Vom Obersten Gerichtshof wurde der Anspruch des Klägers abgewiesen.