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Dokument-ID: 694636
4.2 Nachbarrechte beim laufenden Betrieb
Im laufenden Betrieb hat ein Nachbar die Möglichkeit, mittels eines Antrages auch zusätzliche Auflagen einzufordern. Die Werkzeuge sind zB in §§ 79 ff GewO angeführt. • [Fußnote: Die folgenden Ausführungen beziehen sich auch auf die Bestimmungen der Gewerbeordnung.]