9.22 Schadensersatzanspruch nach sexueller Belästigung
Sachverhalt
Beispiel:
OLG Wien vom 18.12.2013, Geschäftszahl: 10 Ra 89/13a
In einem Unternehmen wurde ein Mitarbeiter von einem Arbeitskollegen verbal und durch gelegentliche unerwünschte körperliche Übergriffe sexuell belästigt. Der Belästigte wandte sich daraufhin an seinen Vorgesetzten und ersuchte diesen, mit dem betreffenden Kollegen, der ihn bereits mehrmals belästigt hatte, nicht mehr gemeinsam zur Arbeit eingeteilt zu werden. Der belästigte Mitarbeiter wandte sich auch an den Geschäftsführer mit der Bitte, Abhilfe zu schaffen. Vom direkten Vorgesetzten wurden keine entsprechenden Maßnahmen getroffen, der Geschäftsführer sprach das Thema nur in einer gemeinsamen Besprechung pauschal dahingehend an, dass er alle Mitarbeiter anwies, sich wie Erwachsene zu benehmen. Diese allgemeine Anweisung war nicht von Erfolg gekrönt und die sexuell orientierten Übergriffe hörten nicht auf.
Konsequenz:
Vom Oberlandesgericht Wien wurde das Urteil des Erstgerichtes bestätigt, mit dem der Dienstgeber wegen Verletzung der Fürsorgepflicht zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von EUR 1.000,– an den belästigten Mitarbeiter verurteilt wurde.