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Dokument-ID: 838648
10.1.7 Rechte aus der Gewährleistung
Das Gewährleistungsrecht soll einen Interessenausgleich zwischen den Parteien eines Vertrages darstellen. Durch eine zweistufige Gestaltung der gewährleistungsrechtlichen Rechtsbehelfe wird einerseits der Möglichkeit Rechnung getragen, dass die mangelhafte Leistung vom Übergeber doch noch ordnungsgemäß erbracht werden kann, andererseits wird dem Erwerber aber letztendlich auch die Möglichkeit eröffnet, zu seiner gewünschten Leistung zu kommen.