10 Rechtssicherheit im Umgang mit externen Unternehmen
Werden im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit auch externe Unternehmen beschäftigt, so erfolgt dies praktisch immer aufgrund einer vertraglichen Beziehung. Im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt daher der Vertragsgestaltung eine zentrale Bedeutung zu. Auf den Inhalt dieser Verträge wird man, abgesehen von der Umschreibung der konkreten Leistung, oftmals jedoch keinen großen Einfluss nehmen können, da von beiden Seiten meist übliche und erprobte Vertragsschablonen (sogenannte „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, kurz „AGB“) hinsichtlich der Nebenleistungen verwendet werden. Wesentlich sei hier nur der Hinweis darauf, dass die entsprechenden Vertragsbeziehungen jedenfalls schriftlich geregelt sein sollten, um im Fall von Diskussionen über den Leistungsumfang bzw die Leistungsqualität eine schriftliche Grundlage zu besitzen.