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Neu Dokument-ID: 578558

Bernhard Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.34 Stromunfall mit Autokran

Sachverhalt

Nicht veröffentliche Entscheidung des Bezirksgerichtes als Strafgericht 1. Instanz

Zum Versetzen vom Leitschienen auf einer Autobahn wurde von einer Transportfirma ein Autokran angefordert. Als der Lenker dieses Autokrans mit dem Arbeitsgerät auf der Baustelle eintraf, gab es ein erstes Einweisungsgespräch mit dem zuständigen Polier. Dieser erklärte dem Lenker des Autokrans zunächst seine bevorstehende Tätigkeit. Es sollten die Betonleitwände bei einer Autobahnbaustelle versetzt werden. Anlässlich dieser Erstbesprechung wurde der Lenker des Autokrans vom zuständigen Polier der Baufirma darauf hingewiesen, dass der Arbeitsbereich eine Länge von 1500 m aufwies und in diesem Bereich zwei Stromleitungen die Autobahn queren. Die erste Stromleitung befand sich bereits am Beginn des Arbeitsbereiches, die andere nach ca 1200 m. Der unmittelbare Beginn der Versetzungsarbeiten war somit rund 70 m vor der ersten Querung einer Starkstromleitung. Der zuständige Polier der Baufirma beobachtete nach Arbeitsaufnahme die Tätigkeit noch eine gewisse Zeit. Danach fuhr er zu einem anderen Arbeitsbereich und kam erst nach ca 30 min wieder zur ersten Arbeitsstelle zurück. In dieser Zeit hatte der Lenker des Kranwagens sein Fahrzeug Richtung späterer Unfallstelle weiter versetzt. Als der Polier zurückkam, wurden die Arbeiten mit dem weit austeleskopierten Arm des Autokrans durchgeführt. Der Polier sprach den Lenker des Kranwagens auf diese Arbeitsweise hin an. Er machte ihn darauf aufmerksam, dass er tief und einteleskopiert arbeiten müsse. In diesem Fall würde die Arbeitshöhe lediglich 6 m betragen und es könnten die Arbeiten in Anbetracht des Nahebereichs zu Stromleitungen sicher verrichtet werden. Der Lenker des Kranwagens folgte zunächst dieser Anweisung, teleskopierte aber später den Kranarm wieder weit aus. Außerdem war es ihm möglich, von seinem Bedienplatz aus auf einem Display die Höhe der Rollenkopfmitte am Kranarm abzulesen. Gegen 21:20 Uhr, nachdem der Polier die Baustelle erneut verlassen hatte, geriet der Lenker des Kranwagens mit dem weit austeleskopierten Kranarm zu nahe an die Stromleitung, die sich in 16,5 m über der Fahrbahn befand. Durch die Annäherung floss Starkstrom über den Kranwagen in die Erde. Ein Mitarbeiter der Baufirma, der mit dem Anhängen der Betonleitwände am Autokran beschäftigt war, wurde durch den Stromschlag zu Boden gerissen und erlitt dabei schwere Verletzungen. Nachdem erste Hilfe geleistet wurde, wurde der Verletzte ins Krankenhaus eingeliefert, wo er noch am selben Tag verstarb. Durch den Stromschlag wurden auch zwei weitere Mitarbeiter der Baufirma verletzt, die ebenfalls mit dem Anschlagen der Betonleitwände beschäftigt waren.

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