9.5 Aufgaben des Jahres-/des Rechnungsabschlusses und das „Bilanzbild“
Gemäß UGB müssen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE), verdeckte Kapitalgesellschaften (vor allem GmbH & Co KG) und Privatstiftungen in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahrs für das vorangegangene Geschäftsjahr den um den Anhang erweiterten Jahresabschluss, einen Lagebericht sowie gegebenenfalls einen Corporate Governance-Bericht (zB große Aktiengesellschaften) und einen Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen (https://www.usp.gv.at/lexikon/bericht-ueber-zahlungen-an-staatliche-stellen.html) (zB große Gesellschaften, die in der mineralgewinnenden Industrie oder auf dem Gebiet des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind) erstellen und den Mitgliedern eines Aufsichtsorgans – falls eines besteht – vorlegen.