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Dokument-ID: 695107
10 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Auch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber Vorsicht walten lassen. Kündigung und Entlassung sind im Regelfall – abgesehen von betriebsbedingten Gründen – finale Sanktionen für Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Daneben bergen sie aber auch nicht unwesentliche Haftungsrisiken, insbesondere, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zum Prozedere nicht eingehalten werden.