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Dokument-ID: 694529
1.5 Exkurs: IPPC-Anlagenrecht
Die IPPC-Vorgaben • [Fußnote: IPPC = Integrated Pollution Prevention and Control (dt: integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung).] bilden eine Querschnittsmaterie und beruhen auf einer Richtlinie der Europäischen Union.
IPPC-Anlagen
Umfasst sind große industrielle Anlagen wie zB