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Dokument-ID: 920749
12.5 Fristen für die gerichtliche Geltendmachung
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss eine Anfechtung binnen 14 Tagen ab Ausspruch der Beendigung erfolgen. Schadenersatzansprüche können binnen 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden.