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Dokument-ID: 694716
7 Arbeitsfreigabe für gefährliche Arbeiten im Betrieb
Für gefährliche Arbeiten im Betrieb gibt es – insbesondere auf der Ebene von Verordnungen – die gesetzliche Anforderung, für eine „Arbeitsfreigabe“ zu sorgen. Für den Bereich des Brandschutzes und des Explosionsschutzes wurden die entsprechenden Anforderungen bereits dargelegt.