3.2 Ausländerbeschäftigung
Praxistipp: Kontaktaufnahme mit AMS-Geschäftsstelle
Die Kontaktaufnahme mit der regionalen AMS-Geschäftsstelle ist jedenfalls immer zu empfehlen, wenn ein Mitarbeiter eingestellt werden soll, der nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. In diesen Fällen sollte auch immer eine entsprechende Vorlaufzeit einkalkuliert werden, dh die Beschäftigung darf erst beginnen, wenn die notwendigen Bewilligungen vorliegen. Für die Information, welche Zeitdauer die einzelnen Bewilligungen im Regelfall in Anspruch nehmen, sollte ebenfalls mit der zuständigen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufgenommen werden.