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Dokument-ID: 694315
Erschwerungsgründe
Im Strafverfahren führen Erschwerungsgründe dazu, dass die für ein Delikt verhängte Strafe vergrößert wird. Die Erschwerungsgründe können entweder direkt mit der begangenen Tat zusammenhängen (hohes Verschulden), oder aber auch unabhängig von der konkreten Tat gegeben sein (Vorstrafen).
Erschwerungsgründe sind auch im Strafgesetzbuch nicht abschließend, sondern nur beispielhaft aufgezählt.