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Dokument-ID: 753923
8.10 Besonderheiten nach dem BUAG
Information des Arbeitnehmers
Gem § 24 BUAG hat die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse die Arbeitnehmer vierteljährlich über bestimmte Umstände zu informieren. Zu diesen Umständen zählen auch Anzeigen gegen den Arbeitgeber wegen Unterentlohnung.