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Dokument-ID: 920740
12.4.6 Sonstige Arbeitsbedingungen
Dieses Diskriminierungsverbot kann auch als „Auffangtatbestand“ bezeichnet werden. Der EuGH (C-116/94) versteht unter Arbeitsbedingungen nicht nur vertragliche Vereinbarungen, sondern alle mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Umstände.