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Dokument-ID: 920716
12.4.1 Begründung des Arbeitsverhältnisses
Das GlBG untersagt unmittelbare und mittelbare Diskriminierung aufgrund eines geschützten Merkmals bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses. In erster Linie wird es dabei um die Ablehnung einer Bewerbung wegen eines geschützten Merkmals gehen.