14.9 Verantwortlichkeit für Altlasten
Risiko aus Haftung für Altlasten
Die Haftung für Altlasten birgt für Unternehmen ein außerordentlich hohes Haftungsrisiko. Dies unter anderem deshalb, weil eine Haftung keinerlei Verschulden, sondern lediglich eine Verursachung voraussetzt, aber auch, weil mitunter die Haftung für andere Mitverursacher übernommen werden muss, obwohl es keinerlei wie immer geartete zivilrechtliche Anknüpfungspunkte für ein Zusammenwirken (wie etwa einen zivilrechtlichen Vertrag oder eine sonstige Zusammenarbeit) gibt; es genügt also ein rein faktisches Zusammenwirken.