10.2 Die Entlassung
Die Entlassung ist die vorzeitige Beendigung eines Arbeitverhältnisses durch den Arbeitgeber. Sie beendet das Arbeitsverhältnis sofort mit dem Zugang der Willenserklärung, sie ist aber nur berechtigt, wenn bestimmte, zumeist im Gesetz (zB für Arbeiter § 82 GewO, für Angestellte § 27 AngG) genannte Gründe vorliegen. In der Regel setzen die Entlassungsgründe ein erhebliches Verschulden des Arbeitnehmers voraus. Vereinzelt gibt es aber auch Entlassungsgründe ohne Verschulden (zB Entlassung wegen dauernder Dienstunfähigkeit).