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Dokument-ID: 753680
1.2.1 Haftungsausschluss durch Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten
Die zur Vertretung nach außen berufenen Personen können gem § 9 VStG einen verantwortlichen Beauftragten bestellen, auf den die Haftung übertragen wird. Ein verantwortlicher Beauftragter kann nur durch die ausdrückliche Übertragung der Verantwortung für die Einhaltung bestimmter Rechtsvorschriften rechtswirksam bestellt werden.