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Dokument-ID: 538842
14.12 Wettbewerbswidrigkeit von Umweltverstößen
Die Missachtung von Umweltvorschriften kann zu einer Klage nach dem unlauteren Wettbewerbsgesetz (UWG) vonseiten eines Konkurrenten oder vonseiten der antragslegitimierten Fachverbände bis hin zur Betriebsuntersagung führen. Beklagte sind in einem derartigen Verfahren das Unternehmen und die betrieblich Verantwortlichen.